Neuigkeiten

27.04.2017, 12:00 Uhr

Besserer Schutz von Polizei und Rettungskräften endlich unter Dach und Fach

Schutz eine Frage der Wertschätzung unserer Polizei und Rettungskräfte 



Der Deutsche Bundestag hat in 2./3. Lesung das Gesetz zum besseren Schutz von Polizisten und Rettungskräften verabschiedet. Polizisten und Rettungskräfte halten in ihrem Beruf jeden Tag den Kopf für uns hin. Sie verdienen daher unseren besonderen Schutz und unsere besondere Anerkennung. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz setzen wir eine wichtige Forderung der Union aus dem Koalitionsvertrag um.

Die Gewaltbereitschaft auf unseren Straßen nimmt leider zu – auch gegen Polizisten und Rettungskräfte. Dabei nehmen Angriffe während allgemeiner Tätigkeiten, etwa der Streifenfahrt oder der Aufnahme eines Unfalls, zu. Diese standen bislang aber nicht unter dem besonderen Schutz des § 113 StGB. Mit der Reform stehen künftig alle „tätlichen Angriffe auf Vollstreckungsbeamte“, unter gesonderter Strafe von drei Monaten bis fünf Jahren.

Neben dem strafrechtlichen Schutz bedarf es auch Investitionen in die personelle und materielle Ausstattung unserer Sicherheitskräfte. Als Union im Bund haben wir darauf reagiert und stärken Bundespolizei und Bundeskriminalamt mit 10.000 neuen Stellen und 2 Milliarden Euro für bessere Ausstattung bis 2020. Ähnliches Engagement erwarten wir von den Ländern, um für alle Bürger ein gleich hohes Sicherheitsniveau zu erreichen. Es darf nicht sein, dass in Nordrhein-Westfalen die Wahrscheinlichkeit Opfer einer Straftat zu werden 70 Prozent höher ist als in Bayern, wie dies die gerade veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik erneut belegt.