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Der Deutsche Bundestag

Der Deutsche Bundestag ist das Herz der bundesdeutschen Demokratie. Unter den fünf Staatsorganen ist er die einzige Institution auf Bundesebene, deren Mitglieder von den deutschen Staatsbürgern direkt gewählt werden. Die Bürger wählen ihre Vertreter in ihre Volksvertretung und nehmen so Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments und damit auch der Regierung.

Körperschaften wie der Bundestag (Parlament) haben die Aufgabe, das Volk, also die Bürgerinnen und Bürger eines Staates, zu vertreten. Dass die unterschiedlichen Interessen der Bürger bei Entscheidungen berücksichtigt werden, dafür sorgen parlamentarische Körperschaften, die vom Volk gewählt werden und deren Mitglieder sich regelmäßig zur Wiederwahl stellen müssen.

Parlamente üben Macht in verschiedenen Bereichen aus: In der Gesetzgebung, durch die Wahl des Bundeskanzlers und anderer Amtsträger, indem sie andere, insbesondere die Regierung kontrollieren und indem sie Öffentlichkeit herstellen.

 

Aufgaben


Gesetzgebung
Der Bundestag bildet im Rahmen der Gewaltenteilung den Kern der „Legislative“, also der gesetzgebenden Gewalt in der deutschen Demokratie. Gesetzentwürfe zu erörtern und Gesetze zu verabschieden – das ist eine der wichtigsten Aufgaben des Bundestages. An der Gesetzgebung in Deutschland wirken noch andere Organe wie der Bundesrat oder die Bundesregierung mit. Die Bundesregierung bringt sogar die meisten Gesetzesvorlagen ein. Auch die Medien, Interessensverbände und Wissenschaftler nehmen Einfluss auf die Entstehung von Gesetzen


Haushaltsrecht 
Im Englischen spricht man in diesem Zusammenhang von „power of the purse“ – also der Macht des Geldbeutels, über die Parlamente verfügen. Der Bundestag entscheidet darüber, wofür der Staat das Geld wieder ausgeben darf, das er über Steuern und sonstige Erträge eingenommen hat. Jedes Jahr legt die Regierung einen Entwurf für den Bundeshaushaltsplan und das Bundeshaushaltsgesetz vor. Der Bundestag debattiert  und entscheidet über die einzelnen Ausgabepläne und nimmt dabei oft noch Änderungen vor. Dass Steuergelder tatsächlich ordnungsgemäß und wirtschaftlich ausgegeben werden, darüber wacht der Bundestag unter anderem mithilfe des Bundesrechnungshofs.


Wahl des Bundeskanzlers und anderer Funktionsträger
Der Bundestag wählt andere staatliche Funktionsträger. Zusammen mit den Delegierten der Landtage wählen die Abgeordneten des Bundestages den Bundespräsidenten. Auch der Präsident des Bundesrechnungshofs und der Wehrbeauftragte werden vom Bundestag gewählt, ebenso wie die Hälfte der Richter am Bundesverfassungsgericht.

Zu Beginn einer Legislaturperiode steht die wichtigste Wahl durch den Bundestag an: Die Wahl des Bundeskanzlers/Kanzlerin. Die Regierung geht aus dem Parlament hervor. Verliert der Bundeskanzler die Unterstützung im Bundestag, so verliert er in der Regel auch sein Amt.


Vertrauensfrage
Aber auch der Bundeskanzler kann sich jederzeit einer hinreichenden parlamentarischen Unterstützung vergewissern, indem er die Vertrauensfrage stellt. Dann müssen die Abgeordneten Farbe bekennen: Stehen sie hinter dem Kanzler/Kanzlerin oder nicht? Spricht die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten dem Kanzler/ Kanzlerin das Vertrauen nicht aus, kann der Bundespräsident das Parlament auflösen.


Parlamentarische Kontrolle
Der Bundestag kontrolliert vor allem das, was die Bundesregierung tut. Dazu können die Abgeordneten und Fraktionen beispielsweise Anfragen stellen, die von der Regierung beantwortet werden müssen. Es gibt viele verschiedene Fragerechte, die sich darin unterscheiden, wer sie nutzen darf und wie das Verfahren der Beantwortung aussieht. (Die Regierungsbefragung) 
Forumsbildung
Schließlich ist der Bundestag auch das „Forum der Nation“, der Ort der großen Debatten über gesellschaftliche Probleme. Bei dieser Aufgabe muss das Parlament mit den Medien zusammenarbeiten, um die Bürger zu erreichen. Auch auf den Tribünen des Plenarsaals können Zuschauer die Debatten live verfolgen oder auch online auf www.bundestag.de. Das Internet bietet dem Bundestag mittlerweile viele Möglichkeiten, mit Bürgern unmittelbar in Kontakt zu treten.