Nein heißt Nein!
Durch die Änderung des Vergewaltigungsparagrafen reicht es nun aus, wenn der Täter sich mit seinen Handlungen über den erkennbaren Willen des Opfers hinwegsetzt. Mit den umfassenden Änderungen reagiert das Parlament auf die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln und an anderen Orten in Deutschland, bei denen Frauen Opfer sexueller Übergriffe wurden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der CDU/CSU-Fraktion.
Bild: Bundesbildstelle / Presse- und Informationsamt der Bundesregierung